Sie hör´n von uns!
ONE TAPE wird 10 Jahre alt! Und das feiern wir nicht zu knapp!
Unglaublich aber wahr, die Band begleitet den Großteil der Jungs nun fast schon ein halbes Leben und hat schon so viele Erinnerungen geschaffen, die sie lieben und auf denen sie immer wieder Neue erschaffen wollen.
Als 2013 die Band das Tageslicht erblickte, waren Ben, Fabi und Mathis um die 12 und 13 Jahre alt. Sie spielten auf den Stadtfesten der Region als von ihrer Seite aus ungern betitelte Schülerband. Heute schaut ONE TAPE auf zwei Alben, Auftritte in der ganzen Republik und viel viel Lust auf die Zukunft. Um die weiteren zehn Jahre einzuleuten, wollen wir diesen Geburtstag gebührend feiern.
Am 9. Dezember diesen Jahres heißt es: 10 Jahre ONE TAPE im Bürgerzentrum in Brilon zusammen mit Kopfecho, Swallow´s Rose, Borris Gott, Punk Du Arsch sowie weiteren Special Guests!
! Aftershowparty - Ausverkauft !
Vorverkaufsstellen - Hardtickets:
Kump - Derkere Str. 12, 59929 Brilon
Käpt´n Book - Markt 2, 59939 Olsberg
Einlass: 17:00 Uhr
Ticket im VVK: 20€
Abendkasse: 25€
Infos:
Fahrplan:
17:00 Uhr: Einlass
18:00 - 18:30 Uhr: Boris Gott
18:45 - 19:30 Uhr: Rustikarl
19:45 - 20:30 Uhr: Kopfecho
20:45 - 22:45 Uhr: One Tape + Guests
23:00 Uhr: Curfew
ab 23:00 Uhr: Aftershowparty, Kump (Ausverkauft)
Veranstaltungsort:
Bürgerzentrum Brilon
Probst-Meyer-Straße 7
59929 Brilon
Anreise:
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da das Bürgerzentrum über keine eigenen Parkplätze verfügt und es bei der An- und Abreise zu Wartezeiten kommen kann.
Essensmöglichkeiten:
Unsere Empfehlung in der Nähe - Pizzeria Espedito
Verbotene Gegenstände:
Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen nachfolgend aufgeführter Gegenstände in Anlehnung an das Waffengesetz (WaffG), an das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und an die Sonderbauverordnung (SBauVO) im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG) untersagt:
- Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
- Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen, z.B. Deodorant).
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.).
- Laserpointer
- Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc., aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
Speisen mit Ausnahme von Baby- und Kleinkindernahrung.
- Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen benötigte Flüssigkeiten in PET und/oder Tetrapack-Gefäßen mit bis zu 0,5 l Fassungsvermögen mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
- Rassistisches, fremdenfeindliches und politisch-radikales Propagandamaterial.